Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Unbemanntes Luftfahrzeug; Abgabe der Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie „speziell“

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" in Deutschland betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

Die Betriebserklärung ist jenes Formular, das Sie bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde eingereicht haben, um in Ihrem Land den UAS-Betrieb durchführen zu dürfen.

Verfügen Sie hingegen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive der Erlaubnis, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen, müssen Sie lediglich Ihr LUC mit dem Genehmigungsumfang einreichen.

Die EASA, die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency), erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene. Weitere Informationen und eine Liste der Mitgliedstaaten finden Sie auf den Internetseiten der EASA.

Synonyme: Betreiber, Betreiberin, Betriebserklärung, Betriebskategorie speziell, Cross-border, Cross-border operation, Drohne, Drohnenpilot, Drohnenpilotin, Drohnenregistrierung, EASA, e-ID, Ferngesteuerter Flugkörper, Fernpilot, Fernpilotin, Flugmodell, Grenzübergreifend, Grenzübergreifender Betrieb, LBA, LUC, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Specific category, Spezielle Kategorie, Standardszenario, STS, Szenario, UAS, UAS-Betreibernummer, UAS-Betriebserklärung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Unmanned Aerial Vehicle, Unmanned Aircraft System

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Betriebserklärung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online abgeben

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BetreiberBetreiberinBetriebserklärungBetriebskategorie speziellCross-borderCross-border operationDrohneDrohnenpilotDrohnenpilotinDrohnenregistrierungEASAe-IDFerngesteuerter FlugkörperFernpilotFernpilotinFlugmodellGrenzübergreifendGrenzübergreifender BetriebLBALUCLuftfahrt-BundesamtLuftverkehrsgesetzSpecific categorySpezielle KategorieStandardszenarioSTSSzenarioUASUAS-BetreibernummerUAS-BetriebserklärungUnbemanntes LuftfahrzeugUnbemanntes LuftfahrzeugsystemUnmanned Aerial VehicleUnmanned Aircraft System

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!