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Informationen

zur Leistung

Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

  • technische Daten des Ballons
  • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
  • Anzahl der Nutzlastpakete
  • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
  • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.

Unbemannter Freiballon - Betrieb

Fristen:

ca. 1 Woche vor Starttermin

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: