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Informationen

zur Leistung

Unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und den Betrieb

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die upB wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll ihre Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb von upB.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen, welche die Zuwendungsvoraussetzungen Nr. 4 der upB-Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:

  • Ausgaben zur Errichtung und zur Aufrechterhaltung, insbesondere Ausgaben für die Anschaffung notwendiger EDV- und Büroausstattung
  • Betriebsausgaben, wie
    • Reisekosten
    • projektbezogene Mietzahlungen für Beratungs- und Büroräume
    • projektbezogene Zahlungen für Mietnebenkosten, Telekommunikation und Büromaterial
    • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der upB bis zu maximal 1.000 EUR pro Person und Kalenderjahr

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 10.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.000 Euro pro upB gewährt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für des Folgejahrs einzureichen.

Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: