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zur Leistung

Umzug nach Deutschland; Anmeldung von Umzugsgut beim Zoll

Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.

Als Übersiedlungsgut gelten

  • Hausrat, das heißt
    • alle persönlichen Gegenstände,
    • Haus-, Bett- und Tischwäsche,
    • Möbel,
    • Geräte, die zu Ihrem persönlichen Gebrauch oder in Ihrem Haushalt bestimmt sind;
  • private Fahrzeuge aller Art, etwa
    • Fahrräder,
    • Krafträder,
    • Pkw,
    • Anhänger und Camping-Anhänger,
    • Wassersportfahrzeuge,
    • Sportflugzeuge;
  • Haushaltsvorräte,
    • sofern sie die üblicherweise am alten Wohnort von einer Familie als Vorrat gehaltene Menge nicht überschreiten,
  • Haustiere und Reittiere;
  • tragbare Instrumente;
  • Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern Sie diese zur Ausübung Ihres Berufs benötigen.

Nicht als Übersiedlungsgut gelten

  • alkoholische Erzeugnisse,
  • Tabak und Tabakwaren,
  • Nutzfahrzeuge,
  • gewerblich genutzte Gegenstände.

Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.

Synonyme: Außertarifliche Zollbefreiung, Delegation, Endverwendung, Expat, Expatriate, Fahrzeug, Freier Verkehr, Hausrat, Haustier, Möbel, Reittier, Rückkehr nach Deutschland, Übersiedlungsgut, Umzug, Zollbefreiung, zollfrei, Zollfrei, Zollfreiheit

Lebenslagen: Ab-, Um- und Anmeldungen, Umzug außerhalb der EU

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Sie müssen das Übersiedlungsgut innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug anmelden.
  • Sie können das Übersiedlungsgut auch vor Ihrem Umzug einführen. Dann müssen Sie sich im Rahmen der Zollanmeldung unter anderem verpflichten, Ihren Wohnsitz innerhalb von 6 Monaten im Zollgebiet der Europäischen Union zu begründen.
  • Sie dürfen das Übersiedlungsgut für 12 Monate ab Annahme Ihrer Anmeldung niemandem überlassen. Zum Beispiel dürfen Sie es nicht verschenken, verkaufen oder verleihen.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Synonyme:

Außertarifliche ZollbefreiungDelegationEndverwendungExpatExpatriateFahrzeugFreier VerkehrHausratHaustierMöbelReittierRückkehr nach DeutschlandÜbersiedlungsgutUmzugZollbefreiungzollfreiZollfreiZollfreiheit

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