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Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist ausgelaufen
Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13.12.2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.
Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. 12.2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.
Synonyme: Brennstoffzellenfahrzeug, E-Auto, Elektroauto, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Fahrzeugliste, Innovationsprämie, Kaufprämie, Plug-In Hybride, reines Batterieelektrofahrzeug, Umweltbonus, von außen aufladbares Hybridauto, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug
Lebenslagen: Besondere Fahrzeuge, Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Autor: Super-Admin
Sie können eine Förderung für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug (Umweltbonus) online beantragen.
Sie können den Status Ihres Antrages online einsehen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Vorgangsnummer und Postleitzahl.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/umweltbonus-fuer-elektrofahrzeug-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:50:48
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