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Informationen

zur Leistung

Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung; Beantragung einer Förderung von Projekten

Zweck

Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

Gegenstand

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Umweltinformationen, Umwelt und Natur

Autor: Super-Admin