Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Umsatzsteuer; Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

  • Privatpersonen,
  • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
  • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

im Bestimmungsland versteuert werden.

Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EU-Mitgliedstaat, Europäische Union, Fahrzeuglieferer, Fahrzeuglieferung, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, FzgLiefgMeldV, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, Meldung Fahrzeuglieferung, MELK, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl steuerlicher Erklärungen und Korrespondenz online abzugeben und zu führen.

ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (Meldung Fahrzeuglieferung)

Fristen:

  • Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

Rechtsbehelf:

  • finanzgerichtliche Klage
  • Einspruch
  • Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BOPBundeszentralamt für SteuernBZStBZStOnline-PortalElster-PortalEU-MitgliedstaatEuropäische UnionFahrzeugliefererFahrzeuglieferungFahrzeuglieferungs-MeldepflichtverordnungFzgLiefgMeldVMeldepflicht FahrzeuglieferungMeldung FahrzeuglieferungMELKUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerUSt-IdNr

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!