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Informationen

zur Leistung

Umsatzsteuer; Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung

Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.

Synonyme: Anfrage, Ausfuhr, Auskunft, Beförderung, Einfuhr, Frage, Hilfe, Information, Umsatzsteuer, unverbindlich, uvZTA, Zollauskunft, Zolltarif

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anfragen und Anträge online zu stellen.

Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Unverbindliche Zolltarifauskünfte der Zollverwaltung können nicht angefochten werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AnfrageAusfuhrAuskunftBeförderungEinfuhrFrageHilfeInformationUmsatzsteuerunverbindlichuvZTAZollauskunftZolltarif