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zur Leistung

Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied

Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Forschung
  • Verwaltungsarbeiten, wie Patentanmeldungen oder Währungs- und Flugsicherungsaufgaben

Das Verfahren basiert je nach Organisation auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beispielsweise auf Privilegienprotokollen, Sitzstaatabkommen, Einzelvereinbarungen oder der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union (EU).

Synonyme: Antrag, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Erstattung, internationale Organisation, Mitglied, Umsatzsteuer

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.

Rechtsbehelf:

  • Nachtrag

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AntragBundeszentralamt für SteuernBZStErstattunginternationale OrganisationMitgliedUmsatzsteuer

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