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zur Leistung

Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.

Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

§ 4 Nr. 21 Buchst. a bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)

Fristen:

Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: