Informationen
zur Leistung
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Warenlieferungen an Unternehmen über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet das Unternehmen, das die Leistung empfängt, dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen.
Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Sie für die von Ihnen gelieferten Waren eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Folgende Angaben müssen Sie melden:
Ist Ihre Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig, müssen Sie gesondert für den Meldezeitraum eine berichtigte Meldung abgeben und darin Ihre richtigen und vollständigen Angaben melden.
Kleinunternehmen, deren Umsatz
müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Synonyme: Binnengrenze, BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EOP, EU-Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, innergemeinschaftliche sonstige Leistung, innergemeinschaftliche Warenlieferung, Konsignationslagerregelung, Steuer, Steuer Unternehmen, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer melden, ZM, Zusammenfassende Meldung
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.
Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/umsatzsteuer-abgabe-einer-zusammenfassenden-meldung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:50:35
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