Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Umsatzsteuer; Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied

Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. Darüber hinaus können Sie die Freistellung von ausländischer Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach dem Umfang Ihrer inländischen Privilegien.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Forschung
  • Verwaltungsarbeiten, wie Patentanmeldungen oder Währungs- und Flugsicherungsaufgaben

Synonyme: Antrag, Befreiung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, EU, EU-Mitgliedstaaten, Europäische Union, internationale Organisation, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Fristen:

Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.

Rechtsbehelf:

  • Nachtrag

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AntragBefreiungBundeszentralamt für SteuernBZStEUEU-MitgliedstaatenEuropäische Unioninternationale OrganisationMehrwertsteuerUmsatzsteuer