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Informationen

zur Leistung

Übergangsgeld für Menschen mit Behinderung; Beantragung

Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

  • ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
  • ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.

Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.

Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.

Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.

Synonyme: Ausbildung, Behinderung, berufliche Eingliederung, berufliche Reha, Berufliche Rehabilitation, Berufsausbildung, Berufsrückkehr, Eingliederung, Fortbildung, Geldleistung, Inklusion, Lebensunterhalt, medizinische Reha, Menschen mit Behinderungen, Reha, Rehabilitation, Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

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Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit - Antragsunterlagen online übermitteln

Fristen:

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AusbildungBehinderungberufliche Eingliederungberufliche RehaBerufliche RehabilitationBerufsausbildungBerufsrückkehrEingliederungFortbildungGeldleistungInklusionLebensunterhaltmedizinische RehaMenschen mit BehinderungenRehaRehabilitationTeilhabeTeilhabe am ArbeitslebenUmschulung