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Informationen

zur Leistung

Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Übergangsgeld erhalten Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit, wenn Sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also einer beruflichen Reha, teilnehmen. Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll während der Reha fehlendes Einkommen ausgleichen und so Ihren Lebensunterhalt, und gegebenenfalls auch den Ihrer Familie, sichern. In bestimmten Fällen können Sie auch zwischen und nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld erhalten.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen").

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihren letzten Arbeitseinkünften oder Ihrer beruflichen Qualifikation sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kind oder Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen).

Während des Bezugs von Übergangsgeld übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigen Sie nähere Informationen zur Berechnung oder weitere Informationen zum Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Synonyme: Berufliche Anpassung, berufliche Reha, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Weiterbildung, Berufsförderung, Berufsgenossenschaft, Berufsvorbereitung, Eingliederung, Entgeltersatzleistungen, Ergänzende Leistungen, gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Lebensunterhalt, Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, wirtschaftliche Sicherstellung

Lebenslagen: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Umschulung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Berufliche Anpassungberufliche RehaBerufliche RehabilitationBerufliche WeiterbildungBerufsförderungBerufsgenossenschaftBerufsvorbereitungEingliederungEntgeltersatzleistungenErgänzende Leistungengesetzliche UnfallversicherungLeistungen Teilhabe am ArbeitslebenLeistungen zum LebensunterhaltRehabilitationTeilhabe am ArbeitslebenUmschulungUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher Handwirtschaftliche Sicherstellung