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Informationen

zur Leistung

Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung des Rehabilitanden während der Leistung.

Voraussetzung ist, dass Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Dies ist zum Beispiel immer der Fall, wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen haben.

Dies gilt auch für den vorherigen Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch hier zahlen Ihre Krankenkasse oder das Arbeitsamt Beiträge zur Rentenversicherung.

Erhalten Sie eine medizinische Leistung zur Rehabilitation, ist Folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie vor der medizinischen Rehabilitation Arbeitslosengeld II bekommen haben und unmittelbar davor eine Leistung war, aufgrund welcher Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (Nahtlosigkeit), haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II.
  • Ansonsten zahlt Ihnen das Job-Center während der medizinischen Reha das Arbeitslosengeld II weiter.

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben, gilt:

  • Es besteht immer ein Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Hier wird dann eine Einstufung nach Qualifikationsgruppen vorgenommen.
  • Zugrunde gelegt wird die höchste berufliche Qualifikation, die Sie in Ihrem Berufsleben erworben haben.
  • Falls Sie Beiträge im maßgeblichen Bemessungszeitraum gezahlt haben, findet bei Umschulungen eine Vergleichsberechnung mit der Qualifikationsgruppe statt. Das höhere Übergangsgeld kommt zur Auszahlung.

Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt grundsätzlich 75 Prozent beziehungsweise 68 Prozent Ihres zuvor bezogenen Netto-Arbeitsentgelts. Dies ist unter anderem davon abhängig, ob Sie ein Kind im Sinne des Gesetzes haben (Kindergeldbezug). Dann wird das höhere Übergangsgeld gezahlt. Dies gilt sowohl für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Synonyme: Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, berufliche Reha, Eingliederung, Ende der Entgeltzahlung, Ende der Lohnfortzahlung, Entgeltersatzleistung, Leistung zur medizinischen Rehabilitation, medizinische Reha, Medizinische Rehabilitation, Rehabilitation, Rentenversicherung, Rentenversicherung, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung, Versicherte der Rentenversicherung

Lebenslagen: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Umschulung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können verschiedene Anträge online an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln (z. B. Rentenantrag), Versicherungs- und Rentenunterlagen online anfordern sowie Nachweise / Dokumente online einreichen.

Deutsche Rentenversicherung - Anträge und Unterlagen online übermitteln

Fristen:

Es sind keine Fristen zu beachten. Jedoch sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die oben angegebenen Formulare möglichst kurz vor Beginn Ihrer Leistung an die DRV senden, damit diese Ihr Übergangsgeld zeitnah berechnen und auszahlen kann.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch:
    Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Reha-Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht: 
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beiträge zur Rentenversicherung gezahltberufliche RehaEingliederungEnde der EntgeltzahlungEnde der LohnfortzahlungEntgeltersatzleistungLeistung zur medizinischen Rehabilitationmedizinische RehaMedizinische RehabilitationRehabilitationRentenversicherungRentenversicherungTeilhabe am ArbeitslebenTeilhabe am ArbeitslebenUmschulungVersicherte der Rentenversicherung