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Informationen

zur Leistung

Überführungskosten für Hinterbliebene von landwirtschaftlich Unfallversicherten; Erhalt

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für

  • Hinterbliebene sowie
  • andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.

Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.

Synonyme: Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, SVLFG, Überführungskosten

Lebenslagen: Überführung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherunggesetzliche UnfallversicherungLeistung bei TodLeistung der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistung nach dem TodSVLFGÜberführungskosten