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zur Leistung

Überführungskosten für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten; Erhalt

Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben.

Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort. Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.

Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.

Synonyme: Berufsgenossenschaft, Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sterbefall, Sterbegeld, Todesfall, Tödlicher Arbeitsunfall, Überführung, Überführungskosten, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand

Lebenslagen: Bestattung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BerufsgenossenschaftGeldleistung der gesetzlichen Unfallversicherunggesetzliche UnfallversicherungLeistung bei TodLeistung der gesetzlichen UnfallversicherungLeistung nach dem TodSterbefallSterbegeldTodesfallTödlicher ArbeitsunfallÜberführungÜberführungskostenUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlichen Hand

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