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Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben.
Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort. Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.
Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.
Synonyme: Berufsgenossenschaft, Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sterbefall, Sterbegeld, Todesfall, Tödlicher Arbeitsunfall, Überführung, Überführungskosten, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlichen Hand
Lebenslagen: Bestattung
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/ueberfuehrungskosten-fuer-hinterbliebene-von-gesetzlich-unfallversicherten-erhalt/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:50:23
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