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Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.
Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.
Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Synonyme: Agentur für Arbeit, Anschlussbeschäftigung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitsausfall, Bundesagentur für Arbeit, Eingliederung, Entgeltausfall, Integrationsförderung, Interessenausgleich, Qualifizierung, Sozialplan, TM, Transfer, Transferberatung, Transferförderung, Transferleistung, Transfermaßnahmen, Transfersozialplan, Verdienstausfall, Zuschuss
Lebenslagen: Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Autor: Super-Admin
Alle erforderlichen Dokumente rund um die Förderung von Transfermaßnahmen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln – mit dem Upload-Service.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/transfermassnahmen-beantragung/ zuletzt geändert: 05.04.2025 00:50:01
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