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zur Leistung

Tiertransport; Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: