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zur Leistung

Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer

Transportunternehmer, die Transporte von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, benötigen je nach Dauer des Transportes eine Zulassung.

Es werden zwei Zulassungen unterschieden:

  • Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1)
  • Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2)

Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und einen tierschutzrechtlich konformen Umgang erfüllen.

Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausführliche Informationen zu den beiden Zulassungen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Die Zulassungen werden für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen.

Sollten sich Änderungen an den Informationen oder Papieren, die Sie im Rahmen der Zulassung Ihrem Veterinäramt mitgeteilt haben, ergeben, teilen Sie dies spätestens 15 Arbeitstage nach der Änderung Ihrem Veterinäramt mit.

Synonyme:

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!