Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Tierseuchenbekämpfung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV beantragen.

Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 TierSeuchErV

Sie können die erlaubnisfreie Tätigkeit im Zusammenhang mit Tierseuchenerregern nach § 6 TierSeuchErV online anzeigen.

Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 6 TierSeuchErV

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.