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Informationen

zur Leistung

Tierheim; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von

  • Investitionen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen,
  • Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und
  • Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

Gegenstand

Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:

  • Neu-, An-, Aus- und Umbauten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
  • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen und energetischen Funktionalität und
  • bauliche Maßnahmen zur Schaffung, zum Ausbau und zur Verbesserung von Quarantäneplätzen in Tierheimen.

Weiterhin werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind (außer Verbrauchsmaterialien und Tierarzneimittel), gefördert, außerdem laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayern sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.

Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.

Art und Höhe

Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:

  • Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen wird sie als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in nicht rückzahlbarer Form gewährt.
  • Die Zuwendung für die Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie für die Kastration herrenloser Hauskatzen wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als Pauschale gewährt.

Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:

  • Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen beträgt der Fördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 300.000 EUR je Vorhaben (für die Kostengruppe 200 nach DIN 276 maximal 30.000 EUR), der Mindestbetrag 3.000 EUR je Vorhaben.
  • Für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen beträgt der Fördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 10.000 EUR pro Kalenderjahr, der Mindestbetrag 500 EUR je Vorhaben.
  • Bei Vermittlungstätigkeiten wird für jede nachgewiesene Vermittlung an einen Privathaushalt eine Pauschale für die Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers in Höhe von 80 EUR für Hunde und 30 EUR für die Vermittlung von Katzen und anderer Heimtiere (Kleintiere) gewährt. Bei Vermittlung mehrerer Kleintiere in einer Gruppe wird die Pauschale nur einmal gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 5.000 EUR pro Kalenderjahr.
  • Für jede nachgewiesene Kastration eines weiblichen Tieres wird eine Pauschale in Höhe von 70 Euro und für jede nachgewiesene Kastration eines männlichen Tieres eine Pauschale in Höhe von 45 Euro gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung für Kastrationen beträgt 20.000 Euro pro Jahr.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie (Link siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Synonyme:

Lebenslagen: Tierschutz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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