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Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform der Tiere hervorgeht.
Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, die aus ihren Tieren hergestellt worden sind, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.
Ihr Betrieb kann eine Kennnummer erhalten, wenn Sie Mastschweine halten. Bei der Meldung geben Sie zum Beispiel an:
Die Kennnummer setzt sich zusammen aus
Die Kennnummer wird jeweils für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Synonyme: Ausland, Auslauf, Bio, BLE, BMEL, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Bundesministerium Landwirtschaft, Faschiertes, freiwillige Kennzeichnung, frisches Schweinefleisch, Frischluftstall, Genehmigung, Hackfleisch, Haltungseinrichtungen, Haltungsform, Inland, Kennnummer, Kennzeichnung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittelunternehmer, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Mitteilung, Nebenprodukt Schlachtung, Platz, Schwein, Schweinefleisch, Stall, Stall plus Platz, tierhaltender Betrieb, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, vorverpackte Lebensmittel, Weide
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/tierhaltungskennzeichnung-mitteilung-ueber-die-haltung-von-tieren-in-einer-haltungseinrichtung-in-einem-eu-mitgliedstaat-oder-in-einem-drittland/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:49:56
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