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zur Leistung

Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die

  • zum Endverbrauch in Deutschland abgegeben werden,
  • frisches Schweinefleisch sind, einschließlich
    • Hackfleisch oder
    • Nebenprodukte der Schlachtung,
  • von Tieren stammen, die im maßgeblichen Haltungsabschnitt im Ausland
    • gehalten,
    • geschlachtet oder
    • zerlegt wurden oder
  • aus Fleischprodukten bestehen, die im Ausland
    • hergestellt oder
    • behandelt wurden.

Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.

In dem Antrag machen Sie Angaben zu:

  • der Haltungsform der Tiere
  • den Haltungseinrichtungen

Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:

  • Stall
  • Stall + Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf / Weide
  • Bio

Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

Synonyme: Ausland, Auslauf, Bio, BLE, BMEL, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Bundesministerium Landwirtschaft, Faschiertes, freiwillige Kennzeichnung, frisches Schweinefleisch, Frischluftstall, Genehmigung, Hackfleisch, Haltungseinrichtungen, Haltungsform, Inland, Kennnummer, Kennzeichnung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Lebensmittelunternehmer, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Mitteilung, Nebenprodukt Schlachtung, Platz, Schwein, Schweinefleisch, Stall, Stall plus Platz, tierhaltender Betrieb, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, vorverpackte Lebensmittel, Weide

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.

Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch

Fristen:

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AuslandAuslaufBioBLEBMELBundesanstalt Landwirtschaft ErnährungBundesministerium LandwirtschaftFaschiertesfreiwillige Kennzeichnungfrisches SchweinefleischFrischluftstallGenehmigungHackfleischHaltungseinrichtungenHaltungsformInlandKennnummerKennzeichnungLebensmittel tierischen UrsprungsLebensmittelunternehmermaßgeblicher HaltungsabschnittMitteilungNebenprodukt SchlachtungPlatzSchweinSchweinefleischStallStall plus Platztierhaltender BetriebTierHaltKennzGTierhaltungskennzeichnungTierhaltungskennzeichnungsgesetzvorverpackte LebensmittelWeide