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zur Leistung

Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform

Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht.

Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, das aus ihren Tieren hergestellt wurde, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.

Die Kennnummer ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und kann durch die BLE jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr tierhaltender Betrieb die Anforderungen der mitgeteilten Haltungsform weiterhin erfüllt. Sie müssen den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Kennnummer stellen.

Bei der Mitteilung zur Verlängerung geben Sie zum Beispiel an:

  • Haltungsform der Tiere
  • Haltungseinrichtungen mit
    • Lageplänen, wenn mehrere Haltungseinrichtungen vorhanden sind
    • Angaben zur nutzbaren Bodenfläche
    • Angaben zu Anzahl der gehaltenen Tiere
    • Angabe der Behörde, die tierschutzrechtliche Vorgaben überwacht

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Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.

Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch

Fristen:

Die Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung einer Kennnummer erfolgt ohne Rechtsbehelf. Der Widerspruch ist damit innerhalb eines Jahres ab Zustellung der Mitteilung der Kennnummer durch die Behörde zu erheben.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch innerhalb eines Jahres
  • Es erfolgt keine Belehrung in Form einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dadurch beläuft sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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