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zur Leistung

Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

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Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Kontaktformular können Sie Ihren Antrag sowie alle nötigen Unterlagen und Nachweise hochladen.

Allgemeines Kontaktformular der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Deutsch

Fristen:

Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AuslandAuslaufBioBLEBMELBundesanstalt Landwirtschaft ErnährungBundesministerium LandwirtschaftFaschiertesfreiwillige Kennzeichnungfrisches SchweinefleischFrischluftstallGenehmigungHackfleischHaltungseinrichtungenHaltungsformInlandKennnummerKennzeichnungLebensmittel tierischen UrsprungsLebensmittelunternehmermaßgeblicher HaltungsabschnittMitteilungNebenprodukt SchlachtungPlatzSchweinSchweinefleischStallStall plus Platztierhaltender BetriebTierHaltKennzGTierhaltungskennzeichnungTierhaltungskennzeichnungsgesetzVerlängerungvorverpackte LebensmittelWeide

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