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Mit der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes ist ein möglichst freizügiger Handelsverkehr auf allen Gebieten angestrebt und auch weitgehend umgesetzt worden. Für den Handel mit Tieren und Waren bedeutet dies, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechende Vorschriften für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit beachtet werden müssen, um einer Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen und die Gesundheit der Menschen, insbesondere beim Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, sicherzustellen.
Beim nationalen und innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Einfuhr von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus sogenannten Drittländern (Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören) wird die Einhaltung der tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und sichergestellt.
Aufgabe und Ziel ist es:
Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft aus Drittländern werden die Kontrollen durch Tierärzte an sogenannten Grenzkontrollstellen vorgenommen. Die EU verfügt an allen wichtigen Eingangsstellen auf dem Land-, Luft- und Seeweg in ihr Territorium über ein Netz dieser Grenzkontrollstellen, die alle nach gleichen Vorgaben arbeiten. Sie werden von einem Amtstierarzt/Amtstierärztin geleitet. Bayern besitzt eine Grenzkontrollstelle am Flughafen München, die Teil der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist.
Die Vorschriften für den Tier- und Warenverkehr gelten grundsätzlich nicht nur für gewerbliche Einfuhren, sondern auch für Privatpersonen, die z.B. Hunde, Lebensmittel und sonstige Waren tierischen Ursprungs mitführen. Dies ist vor allem für Einfuhren aus Drittländern zu beachten.
Synonyme:
Lebenslagen: Ein- und Ausfuhr von Tieren, Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten, Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz, Veterinärüberwachung
Autor: Super-Admin
Konsolidierte Fassung vom 28. Januar 2022
Die rechtlichen Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr/ Verbringung/ Reise über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren.
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