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zur Leistung

Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat

Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis in Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes besitzen, der außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, kann diese unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden.

Sie können auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.

Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob die Qualifikation Ihrer im Drittsaat erworbenen Qualifikation mit der beantragten Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern gleichwertig ist.

Liegen wesentliche Unterschiede vor, muss eine Prüfung abgelegt werden.

Synonyme: Tiermediziner, Veterinär

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

TiermedizinerVeterinär