Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, einen Weiterbildungsnachweis im Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes erworben haben, kann dieser unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden.
Sie können den Antrag auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit § 20 der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern bei der Bayerischen Landestierärztekammer stellen.
Die Bayerische Landestierärztekammer prüft die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes. Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn Ihre Weiterbildung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der zutreffenden Fassung aufweist.
Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können diese ganz oder teilweise durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von Ihnen im Rahmen Ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat der EU, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden.
Werden die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgeglichen, haben Sie die Wahl zwischen einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung. Die Prüfung erstreckt sich ggf. auf diejenigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, in denen wesentliche Unterschiede bestehen.
Synonyme: Tiermediziner, Veterinär
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/tierarzt-tieraerztin-beantragung-der-anerkennung-eines-auslaendischen-weiterbildungsnachweises-aus-der-eu/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:49:31
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.