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Telekommunikationsanbieter; Beantragung einer außergerichtlichen Schlichtung bei Streit

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Sie können einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation stellen, wenn Sie bereits selbst erfolglos versucht haben, die Angelegenheit mit Ihrem Anbieter zu klären. Zu den Telekommunikationsanbietern zählen vor allem Internet-, Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter.

Aus Ihrem Antrag muss sich ergeben, dass Ihre Streitsache mit bestimmten Vorschriften des Telekommunikationsrechts zusammenhängt, welche dem Kundenschutz dienen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • Ihr Anschluss gestört ist,
  • die Datenübertragungsrate zu gering ist oder
  • andere vertraglich zugesagte Leistungen nicht eingehalten werden,
  • die Rechnung zu beanstanden ist,
  • Sie mit Ihrem Anbieter über die Beendigung von Verträgen oder Vertragslaufzeiten streiten.

Bevor die Schlichtungsstelle Telekommunikation ein Schlichtungsverfahren eröffnet, prüft sie, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Schlichtungsstelle kann zum Beispiel nicht aktiv werden, wenn Ihr Anliegen keinen Bezug zu den kundenschützenden Regelungen des Telekommunikationsrechts hat.

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Lebenslagen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur online übermitteln.

Online-Antrag Schlichtungsstelle Telekommunikation

Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

Schlichtung bei Streit mit Telekommunikationsanbieter online beantragen

Fristen:

Die Verfahrensdauer hängt vor allem davon ab, ob der Schlichtungsantrag vollständig ist, die Parteien ihre Stellungnahmen zeitnah und vollständig einreichen und kompromissbereit sind.
Vom Eingang des Antrags bei der Schlichtungsstelle bis zum Abschluss des Verfahrens dauert ein Schlichtungsverfahren im Durchschnitt etwa 9 Wochen.
Der Zeitraum zwischen den Stellungnahmen der Parteien und dem Schlichtungsvorschlag beträgt durchschnittlich etwa 3 Wochen.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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