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zur Leistung

Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erhalt

Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind. Wenn für Sie eine sogenannte Dienstordnung gilt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden. Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem

  • Beamtinnen und Beamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind
  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die eine Dienstordnung galt - zum Beispiel Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.

Bei der Teilkostenerstattung zahlen Sie Leistungen, die ansonsten über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet würden, auf Rechnung. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann Ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet.

Die Satzung Ihrer Krankenkasse legt fest, ob und in welcher Höhe sowie für welche Leistungen Sie eine Teilkostenerstattung wählen können und wie das Verfahren genau abläuft.

In der Regel legen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Voraus auf die Teilkostenerstattung für einen bestimmten Versorgungsbereich fest.

Synonyme: Betriebskrankenkasse, Dienstordnung, DO-Angestellte, Erstattungsanspruch, Knappschaft, Krankenkasse, Privatbehandlung, Reichsversicherungsordnung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

BetriebskrankenkasseDienstordnungDO-AngestellteErstattungsanspruchKnappschaftKrankenkassePrivatbehandlungReichsversicherungsordnung