Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

In den Verordnungen kann insbesondere bestimmt werden, dass

  • das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist,
  • die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter Maßnahmen der Gemeinde oder deren Beauftragter zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden haben.

Verstöße gegen ein solches Verbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Gegen Bußgeldbescheide kann im Wege des Einspruchs vorgegangen werden.

Synonyme: Taubenplage

Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Taubenplage

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.