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Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren und gleichgestellte Erzeugnisse erhoben wird. Tabaksteuerpflichtige Waren sind zum Beispiel:
Die tabaksteuerpflichtigen Waren werden wie folgt definiert:
Zigarren oder Zigarillos
Zigarren oder Zigarillos sind zum Rauchen bestimmte und geeignete Tabakstränge, die mit einem Deckblatt oder mit einem Deckblatt und einem Umblatt umhüllt sind. Die Tabakstränge müssen
Zigaretten sind Tabakstränge, die
Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)
Rauchtabak ist der Oberbegriff für Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und ist
Feinschnitt
Pfeifentabak
Wasserpfeifentabak
Erhitzter Tabak
Stückweise und einzeln portionierter Tabak, der sich auch ohne Vorrichtung (Device) zum Rauchen in mehreren Zügen (wie bei Zigaretten) eignet, wird auch weiterhin tabaksteuerrechtlich als Zigarette eingeordnet.
Substitute für Tabakwaren
Hierunter fallen auch
Tabakabfälle
Tabakabfälle sind Rauchtabak, wenn
Als Tabakabfälle gelten
Tabakwaren gleichgestellte Waren
Die Tabaksteuer entsteht in der Regel, sobald die oben genannten Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet treten. Das ist der Fall, wenn
Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem jeweiligen Steuertarif, der Menge und dem Wert (dem Kleinverkaufspreis) der betreffenden Tabakware. Bei Substituten für Tabakwaren sind nur der Steuertarif und die Menge maßgeblich.
Die Steuer wird bei Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren in der Regel durch die Verwendung von Steuerzeichen entrichtet. Zudem müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn die Steuer zum Beispiel wie folgt entstanden ist:
Synonyme: Registrierter Empfänger, Steuerlager, Steuerlagerinhaber, Steuerschuldige Person, Steuerschuldner, Steuerzeichen, Substitute für Tabakwaren, Tabak, Tabaksteuer, Zertifizierter Empfänger
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle).
Verwendung der Steuerzeichen: vor der Entstehung der Tabaksteuer
Abgabe der Steuererklärung: unverzüglich
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/tabaksteuer-bezahlung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:49:15
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