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Einen Antrag auf Erlass oder Erstattung der Tabaksteuer können Sie stellen, wenn Sie als
Ist die Tabaksteuer bereits durch die Verwendung von Steuerzeichen bezahlt, das heißt, die Steuerzeichen sind bereits an den Kleinverkaufspackungen angebracht, wird die Steuer nur erlassen oder erstattet, wenn die Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht worden sind und der Inhalt der Packungen noch vollständig ist.
Die Steuerzeichenschuld kann erlassen oder erstattet werden, wenn Sie
Im Falle der Verwendung von Steuerzeichen werden Erlass oder Erstattung der Steuerzeichenschuld nur gewährt, wenn Sie Steuerzeichen mit einem Steuerwert von mindestens 10 EUR an das Hauptzollamt Bielefeld zurückgeben oder unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Der Erstattungsbetrag wird mit noch nicht entrichteter Steuer und Steuerzeichenschuld in der zeitlichen Reihenfolge der Forderungen des Bundes verrechnet. Übersteigt der Erstattungsbetrag die Steuer und Steuerzeichenschuld, wird der Differenzbetrag zur späteren Verrechnung gutgeschrieben oder auf Antrag ausgezahlt.
Synonyme: Bezieher, Erlass, Erstattung, Gebühren, Steuerzeichen, Steuerzeichenschuld, Tabaksteuer, Ungültigmachen, Vergällen, Vernichten
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle).
Sie müssen keine Fristen einhalten.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/tabaksteuer-beantragung-eines-erlasses-oder-einer-erstattung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:49:15
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