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Informationen

zur Leistung

Tabaksteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren

Die Erlaubnis berechtigt Sie Hersteller oder Lieferant dazu,

  • mit noch nicht versteuerten Tabakwaren oder
  • Substituten für Tabakwaren steuerfrei oder unter Aussetzung der Steuer umzugehen.

Wenn Sie nach Verbrauchsteuerrecht zu einer der folgenden Personengruppen gehören, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Umgang mit den unversteuerten Tabakwaren:

  • „Steuerlagerinhaber: Sie betreiben ein Steuerlager für unversteuerte Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Sie die Waren unter Steueraussetzung
    • herstellen,
    • bearbeiten,
    • verarbeiten oder
    • lagern dürfen.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Wenn Sie im Steuerlager Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren nur lagern, aber nicht herstellen wollen, müssen Sie zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sein oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren in einem Steueraussetzungsverfahren abgeben. Steuerzeichen müssen Sie beim Hauptzollamt Bielefeld erwerben, mit einem entsprechenden Entwertungsvermerk versehen und an Verpackungen von Tabakwaren anbringen.
  • „registrierter Empfänger“: Sie empfangen Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen. Die Beförderung der Tabakwaren erfolgt unter Aussetzung der Tabaksteuer.
  • „registrierter Versender“: Nach einer Einfuhr versenden Sie Waren, für die die Tabaksteuer ausgesetzt ist, vom Ort der Einfuhr an Empfangsberechtigte in Deutschland oder in andere Länder der Europäischen Union, ein Steuerlager.
  • „Verwender“: Sie verwenden Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren außerhalb des Steuerlagers, beispielsweise.
    • zu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren.
    • zu wissenschaftlichen Zwecken, für Versuche.

In allen Fällen benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis von dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt. Das zuständige Hauptzollamt kann die Erlaubnis widerrufen.

Den Antrag müssen Sie über ein amtlich vorgeschriebenes Formular stellen.

Vor einer Erlaubnis prüfen die Finanzbehörden im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, etwa im Hinblick auf

  • die steuerliche Zuverlässigkeit,
  • die Buchführung und
  • die technische Einrichtung in Ihrem Betrieb.

Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen, zum Beispiel als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.

Das örtlich zuständige Hauptzollamt kann von Ihnen eine Sicherheitsleistung verlangen.

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Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.

Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse

Fristen:

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, entnehmen Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis.

  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!