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zur Leistung

Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in einem dem zahnmedizinischen Studiengang verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder Hochschule oder im Studiengang Zahnmedizin oder einem diesem verwandten Studiengang an einer ausländischen Universität oder Hochschule erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Studium in Bayern

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: