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zur Leistung

Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland online einreichen.

Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten auf das Studium der Pharmazie in Deutschland

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: