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Universitätsstudiengänge verbinden Forschung und Lehre zu einer vornehmlich wissenschaftsbezogenen Ausbildung. In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Für zulassungsfreie Studiengänge kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Den Universitäten obliegen die Pflege und Weitentwicklung der Wissenschaften durch Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Forschung und die wissenschaftlich basierte Lehre. Die Universitäten haben das Recht zur Promotion und zur Habilitation; sie bilden den wissenschaftlichen Nachwuchs heran. An Universitäten werden in der Regel Studiengänge in den Bereichen Theologie, Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftwissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und die verschiedenen Lehrämter angeboten. Das Studium ist in der Regel als Bachelor- oder Masterstudiengang konzipiert. Bachelorstudiengänge führen in einer Regelstudienzeit von sechs bis zu acht Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das Studium wird durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen und der akademische Bachelorgrad verliehen. Masterstudiengänge führen in einer Regelstudienzeit von zwei bis zu vier Semestern zu einem zweiten Hochschulabschluss. Sie setzen entweder direkt auf dem ersten Hochschulabschluss auf oder können als weiterbildender Masterstudiengang nach einer an den ersten Hochschulabschluss anschließenden Berufspraxis aufgenommen werden. Das Studium wird auch hier durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen und der akademische Mastergrad verliehen.
In den Rechtswissenschaften, der Medizin und dem Lehramt schließen die Studiengänge hingegen mit einer staatlichen Prüfung ("Staatsexamen"), in der Theologie mit einer kirchlichen Prüfung ab.
Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn und setzt in der Regel einen Masterabschluss voraus.
Informationen mit einem Überblick über die Adressen aller bayerischen Universitäten (mit Links zu den jeweiligen Homepages) bietet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Universität.
Synonyme: Hochschulstudium, Studium
Lebenslagen: Studium in Bayern
Autor: Super-Admin
Die Bewerbung für einen Studiengang an der Technischen Universität München erfolgt über das Portal TUMonline. Sie müssen ein Bewerberkonto anlegen.
Das Studium beginnt im Winter- oder Sommersemester (Vorlesungsbeginn ca. Mitte Oktober bzw. Mitte April), in einzelnen Studiengängen nur im Wintersemester.
Bei bundesweit beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag
bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Bei örtlich beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag für das kommende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das kommende Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Die Hochschulen können durch Satzung für Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgesetzt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Einschreibung für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/studium-an-einer-universitaet-beantragung-der-zulassung-oder-voranmeldung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:48:53
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