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Informationen

zur Leistung

Strukturförderung für den Journalismus; Beantragung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

  • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland,
  • Projekte in Journalistenschulen,
  • Konzepte, die staatliche oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse schulen,
  • wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle
  • Beratung und Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten, die durch "Strategic Lawsuits against Public Participation" (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen,
  • Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte,
  • Projekte, die Qualitätsjournalismus sichtbar machen,
  • Fortbildungen von Journalistinnen und Journalisten,
  • Diversität des Journalismus in Deutschland,
  • Austausch und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten.

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

  • eine entsprechende Kenntnis der Strukturen des Journalismus in Deutschland besitzt
  • über Expertise in der Projektdurchführung verfügt und
  • in der Lage ist, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Synonyme: BKM, Bundesbeauftragte für Kultur, Bundesbeauftragte für Medien, Bundesbeauftragte Kultur Medien, Förderantrag, Förderung, Journalismus, journalistische Arbeit, Kultus, Medien, Medienkompetenz, Nachrichten, Nachrichtenkompetenz, Staatliche Förderung, struktureller Journalismus

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BKMBundesbeauftragte für KulturBundesbeauftragte für MedienBundesbeauftragte Kultur MedienFörderantragFörderungJournalismusjournalistische ArbeitKultusMedienMedienkompetenzNachrichtenNachrichtenkompetenzStaatliche Förderungstruktureller Journalismus