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zur Leistung

Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.

Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.

Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.

Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.

Synonyme:

Lebenslagen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßennutzung, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Formulare:

Defekte Straßenleuchten beeinträchtigen die Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern und sollten deshalb schnellstmöglich ausgetauscht werden. Die Gemeinde Krailling bietet deshalb ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Störungen schnell und unkompliziert direkt an die Bayernwerke online zu melden. Eine zuverlässige, gesicherte und schnelle Erreichbarkeit ist durch dieses Portal jederzeit gewährleistet.

Defekte Straßenbeleuchtung in Krailling melden

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: