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Informationen

zur Leistung

Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn

  • Sie diese benötigen, um Ihre Aufgaben zu bewältigen, oder
  • die Empfängerin oder der Empfänger sie benötigt, um ihre beziehungsweise seine Aufgaben zu bewältigen.

Auskunftsberechtigt sind Sie als

  • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden
  • Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen
  • Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise entsprechende Verpflichtete oder Verantwortliche des Beschäftigungsbetriebs der beruflich exponierten Personen.
  • Person, über die Daten im Strahlenschutzregister gespeichert sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • SSR-Nummer
  • Personendaten: Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des
    • Strahlenschutzverantwortlichen
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verpflichteten sowie
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:

  • SSR-Nummer (falls vorhanden)
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Synonyme: Auskunftserteilung, Berufliche Exposition, Expositionsdaten, SSR, Strahlenexposition, Strahlenschutz, Strahlenschutzregister

Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Verwaltungsinformationen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Keine Rechtsbehelfe. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung (personenbezogener) Daten aus dem Strahlenschutzregister an Dritte.
  • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Möglichkeit der Klageerhebung.   

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AuskunftserteilungBerufliche ExpositionExpositionsdatenSSRStrahlenexpositionStrahlenschutzStrahlenschutzregister