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Informationen

zur Leistung

Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

  • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
  • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
  • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
  • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

  • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
  • selbst eine betroffene Person sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
  • Personendaten:
    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

  • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

      Synonyme: Auskunftserteilung, Berufliche Exposition, Expositionsdaten, SSR, Strahlenexposition, Strahlenschutz, Strahlenschutzregister

      Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Verwaltungsinformationen

      Autor: Super-Admin

      Online Verfahren:

      Das Auskunftsportal bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister zu stellen und entsprechende Auskünfte zu erhalten.

      Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition online beantragen

      Fristen:

      Es gibt keine Frist.

      Rechtsbehelf:

      • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
      • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
        • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
        • Klage

      Verwandte Leistungen:

      zuständige Ämter/Sachgebiete:

      Synonyme:

      AuskunftserteilungBerufliche ExpositionExpositionsdatenSSRStrahlenexpositionStrahlenschutzStrahlenschutzregister