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zur Leistung

Strahlenschutzregister; Beantragung der persönlichen Kennnummer

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Synonyme: § 170 StrlSchG, Berufliche Exposition, Persönliche Kennnummer, SSR, SSR-Nummer, SSR-Portal, Strahlenexposition, Strahlenschutz, Strahlenschutzregister, Strahlenschutzregisternummer

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie müssen die Persönliche Kennnummer für die Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR-Nummer) online beantragen.

SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Es gibt keine Rechtsbehelfe. Zweck der persönlichen Kennnummer ist die eindeutige Identifikation. Meldungen an das Strahlenschutzregister können so eindeutig einer Person zugeordnet werden. Nach außen hat die persönliche Kennnummer keine verbindliche Wirkung. Folglich handelt es sich bei der Zuordnung der persönlichen Kennnummer nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf statthaft wäre.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

§ 170 StrlSchGBerufliche ExpositionPersönliche KennnummerSSRSSR-NummerSSR-PortalStrahlenexpositionStrahlenschutzStrahlenschutzregisterStrahlenschutzregisternummer