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zur Leistung

Stiftung; Beantragung der Anerkennung

Die Errichtung einer Stiftung ist eine ideale Möglichkeit privates Vermögen - noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen - in öffentliches Wohl umzuwandeln. Als potentieller Stifter können Sie dabei frei wählen, für welche Zwecke Sie Ihr Vermögen einsetzen wollen und Sie können dabei eigene Ideen umsetzen oder verwirklichen.

Für die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung ist neben dem Stiftungsgeschäft die behördliche Anerkennung erforderlich. Diese Anerkennung erteilt die Regierung, in deren Bereich die Stiftung ihren Sitz haben soll.

Die Regierung berät Sie als potentiellen Stifter bereits im Vorfeld eingehend und kompetent. Auch können Sie hier einen Leitfaden mit Muster für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung erhalten, der Ihnen wertvolle Hilfe für die Errichtung Ihrer individuellen Stiftung sein kann (siehe auch unter "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für die Errichtung einer Stiftung bestehen grundsätzlich keine Fristen.

Da sich die Anträge auf Stiftungsanerkennung erfahrungsgemäß gegen Jahresende häufen, sollten die dafür erforderlichen und mit der Regierung und dem zuständigen Finanzamt bereits vorher abgestimmten Unterlagen möglichst bis spätestens 15. Oktober zur Anerkennung eingereicht werden, wenn diese noch im laufenden Kalenderjahr erfolgen soll.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: