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Informationen

zur Leistung

Steuerliche Identifikationsnummer; Anzeige der Bankverbindung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  • Familienname, frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Sterbetag,
  • Tag des Ein- und Auszugs und
  • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen:
    • IBAN-Nummer
    • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.


Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

  • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
  • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
  • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
    • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
    • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
    • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

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Lebenslagen: Einkommensteuer und Kirchensteuer

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (Meldung der IBAN)

Fristen:

Es gibt keine Fristen.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

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Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.