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zur Leistung

Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung

Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.

Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:

  • Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
    • Menge,
    • Gewicht oder
    • Volumen,
  • die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
  • die Vernichtung von Waren.

Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.

Synonyme: Bestellung, Besteuerungsverfahren, Steuerhilfsperson, steuerliche Pflichten, verbrauchsteuerrechtlich, Vertretung, zollrechtlich

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.

Bestellung einer Steuerhilfsperson online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf:

Einspruch

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BestellungBesteuerungsverfahrenSteuerhilfspersonsteuerliche PflichtenverbrauchsteuerrechtlichVertretungzollrechtlich

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