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zur Leistung

Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der/die Prüfungsbewerber/-in in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen/ihren Wohnsitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.

FW: Zulassung Steuerfachwirtprüfung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Prüfungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Jahr statt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgelegt. Sie gibt die Prüfungstage und Prüfungsorte einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: