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Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung. Mit dem Bestehen der Prüfung dokumentiert die Bewerberin oder der Bewerber die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendige hohe fachliche Qualifikation.
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck der zuständigen Stelle zu verwenden. Für die Antragstellung fallen Gebühren an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung. Für die Anmeldung sind Fristen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der/die Bewerber/in hauptberuflich tätig ist oder, sofern der/die Bewerber/in keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann online beantragt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung gestellt werden, § 1 Abs. 2 Satz 2 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB). Die Antragstellung für das laufende Prüfungsjahr ist bis zum 30. April möglich.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/steuerberaterpruefung-beantragung-der-zulassung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:48:03
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