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Informationen

zur Leistung

Sterbegeld aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,

  • die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert war und
  • die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle und
    • Berufskrankheiten

Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:

  • Witwen oder Witwer,
  • Kinder,
  • Stiefkinder,
  • Pflegekinder,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • frühere Ehegatten oder -frauen,
  • Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
    • Eltern
    • Großeltern
    • Eltern von nichtehelichen Kindern
    • Adoptiveltern und
    • gegebenenfalls Ur-Großeltern

Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht

  • für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.

Synonyme: Beerdigungskosten, Bestattungskosten, Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sterbegeld, SVLFG

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

BeerdigungskostenBestattungskostenGeldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherunggesetzliche UnfallversicherungLeistung bei TodLeistung der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistung nach dem TodSterbegeldSVLFG