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zur Leistung

Statistiken zu Transport und Verkehr; Übermittlung von Daten

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das StBA erhebt unter anderem regelmäßig Statistiken in den folgenden Bereichen, um deren Struktur und Entwicklung beurteilen zu können:

  • Binnenschifffahrt
  • Luftverkehr
  • Personenverkehr
  • Schienenverkehr

Je nach Verkehrsträger sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmten Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Je nach Erhebung müssen Sie unter anderem gegebenenfalls folgende Angaben machen:

  • Zahl der Beschäftigten
  • Anzahl der beförderten Personen
  • Anzahl der Beförderungsmittel
  • Menge und Art der beförderten Güter
  • Zahl der Unfälle im Schienenverkehr

Synonyme: Bahn, Binnenschifffahrt, CORE, Eisenbahn, Erhebungsportal, eSTATISTIK, eSTATISTIKCORE, Güterverkehr, IDEV, Luftverkehr, Omnibus, Personenfernverkehr, Personennahverkehr, Personenverkehr, Schienen-Güterverkehr, Schieneninfrastruktur, Schienen-Personenverkehr, Schienenverkehr, Statistik, Transport, Unfälle Schienenverkehr, Verkehr, Verkehrsströme im Eisenbahnnetz

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Fristen:

Wenn das Statistische Bundesamt Ihnen geschrieben hat und Sie Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mittelung angegebenen Fristen.

Je nach Bereich und Erhebungsmerkmal müssen Sie die Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln, zum Beispiel monatlich, jährlich, vierteljährlich oder fünfjährig.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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